Was ist der Pflichtteil im deutschen Erbrecht
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch naher Angehöriger auf einen bestimmten Anteil am Erbe, selbst wenn sie im Testament übergangen wurden. Pflichtteil berechnen In Deutschland umfasst der Kreis der Pflichtteilsberechtigten Ehegatten, Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch Eltern. Der Pflichtteil dient dem Schutz familiärer Bindungen und verhindert, dass enge Angehörige vollständig enterbt werden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch entsteht nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers, sondern muss aktiv vom Berechtigten eingefordert werden
So berechnet man den Pflichtteil richtig
Die Grundlage zur Berechnung des Pflichtteils ist der gesamte Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände und andere Vermögenswerte abzüglich etwaiger Schulden. Nachdem der gesetzliche Erbteil festgestellt wurde, halbiert man diesen Wert, um den Pflichtteil zu bestimmen. Beispiel Wenn ein Kind gesetzlich Anspruch auf 50 Prozent des Nachlasses hätte, beträgt der Pflichtteil 25 Prozent. Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod gemacht wurden, können ebenfalls berücksichtigt werden und erhöhen unter Umständen den Pflichtteilsanspruch
Pflichtteil einfordern mit juristischer Unterstützung
Die Durchsetzung des Pflichtteils erfordert meist rechtliche Beratung, da viele Erben nicht freiwillig Auskünfte oder Zahlungen leisten. Der Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf ein sogenanntes Nachlassverzeichnis sowie auf Auskunft über etwaige Schenkungen. Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, kann eine Klage beim zuständigen Nachlassgericht notwendig sein. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht hilft dabei, den Anspruch rechtssicher geltend zu machen und Fristen einzuhalten. Wer seinen Pflichtteil nicht rechtzeitig einfordert, riskiert den Verlust seines Anspruchs